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Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bereich Wirtschaftspolitik/Ordnungspolitik


Kontakt: Bianca Blum
 

Erforderliche Nachweise bzw. Unterlagen:

  • Vordruck des Prüfungsausschusses
  • Leistungsnachweis (z.B. Zeugnis) ist im Original vorzulegen; eine (übersetzte* und wenn möglich beglaubigte) Kopie ist abzugeben.
  • eine (übersetzte* und wenn möglich beglaubigte) Abschrift der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung ist abzugeben.
  • eine Aufstellung der in der jeweiligen Veranstaltung verwendeten Literatur ist abzugeben.
  • ein Nachweis über die Anzahl der Semester‐(‐Wochen) Stunden bzw. der ECTS‐Punkte ist zu erbringen.
  • ein Nachweis über Art und Umfang der erbrachten Prüfungsleistung ist zu erbringen.


* Dokumente, die nicht in deutsch- oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen in deutscher/englischer Übersetzung eingereicht werden.

 

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