Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bereich Wirtschaftspolitik/Ordnungspolitik
Kontakt: Bianca Blum
Erforderliche Nachweise bzw. Unterlagen:
- Vordruck des Prüfungsausschusses
- Leistungsnachweis (z.B. Zeugnis) ist im Original vorzulegen; eine (übersetzte* und wenn möglich beglaubigte) Kopie ist abzugeben.
- eine (übersetzte* und wenn möglich beglaubigte) Abschrift der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung ist abzugeben.
- eine Aufstellung der in der jeweiligen Veranstaltung verwendeten Literatur ist abzugeben.
- ein Nachweis über die Anzahl der Semester‐(‐Wochen) Stunden bzw. der ECTS‐Punkte ist zu erbringen.
- ein Nachweis über Art und Umfang der erbrachten Prüfungsleistung ist zu erbringen.
* Dokumente, die nicht in deutsch- oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen in deutscher/englischer Übersetzung eingereicht werden.